index,follow

Kassenführung

22.10.2010 von Karin Wilberz

Die Grundvoraussetzungen einer ordnungsgemäßen Kassenführung

Ihre Buchführung ist dann ordnungsgemäß, wenn Sie alle Geschäftsvorfälle laufend, vollständig und richtig verbuchen. 

  • Alle Kasseneinnahmen und -ausgaben sind täglich aufzuzeichnen.
  • Die Kasse muss jederzeit kassensturzfähig sein. Der tatsächliche Bargeldbestand (Ist-Bestand) muss jederzeit mit dem Bestand laut Aufzeichnung (Soll-Bestand) der Kasse übereinstimmen.
  • Die Kassenaufzeichnungen müssen klar, nachvollziehbar, vollständig und geordnet sein.
  • Alle Geldbewegungen in die Kasse sind aufzuzeichnen.
  • Die Belege gehören mit zu den Buchführungsunterlagen und müssen aufbewahrt werden.

Zurück