Kassenführung
22.10.2010 von Karin Wilberz
Die Grundvoraussetzungen einer ordnungsgemäßen Kassenführung
Ihre Buchführung ist dann ordnungsgemäß, wenn Sie alle Geschäftsvorfälle laufend, vollständig und richtig verbuchen.
- Alle Kasseneinnahmen und -ausgaben sind täglich aufzuzeichnen.
- Die Kasse muss jederzeit kassensturzfähig sein. Der tatsächliche Bargeldbestand (Ist-Bestand) muss jederzeit mit dem Bestand laut Aufzeichnung (Soll-Bestand) der Kasse übereinstimmen.
- Die Kassenaufzeichnungen müssen klar, nachvollziehbar, vollständig und geordnet sein.
- Alle Geldbewegungen in die Kasse sind aufzuzeichnen.
- Die Belege gehören mit zu den Buchführungsunterlagen und müssen aufbewahrt werden.