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Aufbewahrungsfristen Geschäftsbelege

10.12.2010 von Karin Wilberz

Aufbewahrungsfristen für Geschäftsbücher und Geschäftsbelege sind durch das Handels- und Steuerrecht vorgeschrieben.

10 Jahre Aufbewahrungsfrist 
für Handelsbücher, Inventare, Bilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen

6 Jahre Aufbewahrungsfrist
für alle empfangenen oder abgesandten Handelsbriefe, Buchungsbelege und sonstige Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (z.B. Kassenbelege, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Rechnungen, Spesenbelege)

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